Krieg in der Ukraine

Russland aus UN-Menschenrechtsrat ausgeschlossen

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Am Donnerstag hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen, Russland aus dem Menschenrechtsrat auszuschließen. Das ist eine Premiere – zuvor wurde noch kein Land mit ständigem Sitz im UN-Sicherheitsrat ausgeschlossen.

Russland verstößt gegen Menschenrechte – und das nicht erst seit Beginn des Kriegs in der Ukraine vor sechs Wochen. Das ist eigentlich ein offenes Geheimnis. Trotzdem war Russland seit 2020 Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN). Am Donnerstag hat die Generalversammlung der UN Putin und seine Vertretung aus dem Rat ausgeschlossen. Grund dafür war das Massaker in der ukrainischen Stadt Butscha, das die Brutalität der russischen Soldaten gegenüber der ukrainischen Zivilbevölkerung verdeutlicht hat.

Abstimmung über Ausschluss

Am Donnerstag fand die Abstimmung statt, das Ergebnis war sehr eindeutig. Von den 193 Mitgliedern stimmten 93 für einen Ausschluss, 24 waren dagegen. 58 Länder enthielten sich. Die Vielzahl an Enthaltungen begründeten einige der Länder damit, dass es bisher keine unabhängigen Untersuchungen zu den Menschenrechtsverletzungen durch russische Soldaten in der Ukraine gibt. Für den Ausschluss Russlands braucht es eine Zwei-Drittel Mehrheit – die wurde mit den 93 Stimmen klar erreicht.

Dass ein Land aus dem Menschenrechtsrat ausgeschlossen wird, ist nichts Neues. Bereits 2011 hat die Generalversammlung Libyens Mitgliedschaft vorzeitig beendet, da der damalige Machthaber Muammar al-Gaddafi Proteste in dem nordafrikanischen Land brutal niederschlagen ließ. Russland ist jedoch das erste Land mit ständigem Sitz im UN-Sicherheitsrat, das aus dem Menschenrechtsrat ausgeschlossen wurde.

Konsequenzen für Russland

Durch den Ausschluss Russlands ist das Land jetzt noch in einem Bereich mehr isoliert. Zuvor haben viele Länder schon Sanktionen gegen das Putin-Regime im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich ergriffen. Das soll Putin unter Druck setzen und ihm die Finanzierung des Kriegs, der sehr teuer ist, erschweren. Dass Russland jetzt nicht mehr Mitglied im Menschenrechtsrat ist, hat keine zwar finanziellen Auswirkungen auf das Land, aber es macht Ermittlungen von Sonderbotschaftern in der Ukraine leichter.

Die UN-Botschafter werden in Länder geschickt, in denen Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Diese können sich dann vor Ort ein Bild machen und erstatten dem Menschenrechtsrat Bericht. Für die Entsendung der Botschafter ist eine absolute Mehrheit im Rat notwendig. Durch das Ausscheiden Russlands kann das Land keine Stimme mehr im Rat abgeben und somit auch keine potentiellen Mehrheiten verhindern.

Steckbrief Menschenrechtsrat

  • Gegründet: 15. März 2006
  • Sitz: Genf, Schweiz
  • Mitglieder: 47 Länder der UN
  • Amtszeit eines Landes: drei Jahre
  • Wahl durch: Generalversammlung
  • Sitzverteilung: 13 afrikanische Länder, 13 asiatisch-pazifische Länder, acht lateinamerikanisch-karibische Länder, sieben westeuropäische und sechs osteuropäische Länder
  • Weitere Infos: Website des Menschenrechtsrat

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Autorin: Laura Feuerlein